Die neuesten Regeln auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutzverordnung bedeuten für Sie ab 14. Januar 2022 folgendes:
3 G weiterhin für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen
2 G+ (geimpft oder genesen mit aktuellem Antigentest (Arbeitgebertest werden akzeptiert) für Selbstzahlerleistungen wie z.B. Massagen, Kurse als Selbstzahler im Verein; Pilates und Yoga
Nachweise sind unaufgefordert vorzuzeigen!
AHA-Regeln sind einzuhalten.
Das Tragen einer FFP2 Maske ist mit Betreten der Praxisräume verbindlich.
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