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AutorenbildClaudia Kobler

Corona Regeln ab 14. Januar 2022


Die neuesten Regeln auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutzverordnung bedeuten für Sie ab 14. Januar 2022 folgendes:





  • 3 G weiterhin für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen

  • 2 G+ (geimpft oder genesen mit aktuellem Antigentest (Arbeitgebertest werden akzeptiert) für Selbstzahlerleistungen wie z.B. Massagen, Kurse als Selbstzahler im Verein; Pilates und Yoga

  • Nachweise sind unaufgefordert vorzuzeigen!

  • AHA-Regeln sind einzuhalten.

  • Das Tragen einer FFP2 Maske ist mit Betreten der Praxisräume verbindlich.

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