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AutorenbildClaudia Kobler

Sachsens Sport darf sich lockerer machen - mit Ausnahme von Wasserkursen

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung ab 6. Juni werden Training und  Wettkämpfe für alle Sportarten im Freistaat wieder erlaubt. Dazu gehört ausdrücklich auch der Schwimmsport - und damit die Öffnung von Schwimmhallen, die bislang noch geschlossen sind. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn von den Behörden vor Ort ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Neustart nach Corona

Wir haben bereits ein umfassendes Hygienekonzept erstellt, hoffen allerdings, dass wir hierzu noch weitere Informationen unserer Verbände erhalten. Stand heute ist die Durchführung von Sportangeboten (Kursen) im Wasser noch nicht erlaubt.


Für uns ist die Klärung des Mindestabstandes bei der Durchführung von Kursen sehr wichtig. Bereits jetzt gilt ein Mindestabstand und somit die besondere Gruppengröße als Vorgabe.


Unsere Rückenschulkurse starten ab 15. Juni - wir erstellen gerade personalisierte Einladungen, bereits begonnene Kurse beeenden wir normal.


Wichtig: starten auch Sie jetzt neu durch und nutzen die Möglichkeit, sich aktiv unter fachlicher Anleitung zu bewegen!

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